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Deutscher Originaltext aus dem Beispielprotokoll.
44. Sind die Wagenräder von Funktionswagen/Mobilwagen
sauber?
Offen
Sonstige Anmerkungen / Mängel
Abschluss und Einordnung
Keine Mängel mit Nein-Bewertung dokumentiert.
ERSTELLT DURCH
Nicht angegeben · Rolle nicht
angegeben · Beispielklinik
ERSTELLT AM
08.10.2026, 09:30
LETZTE ÄNDERUNG
08.10.2026, 09:35
Dieses Protokoll dokumentiert den Stand der Begehung zum
angegebenen Datum. Keine Mängel mit Nein-Bewertung dokumentiert.
Auditor / Hygienefachkraft
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Die KRINKO-Empfehlungen verweisen für die Routinedesinfektion auf die VAH-Liste als Nachweis der Wirksamkeit. Nach § 23 Abs.
3 IfSG wird vermutet, dass der Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten wurde, wenn die veröffentlichten KRINKOEmpfehlungen beachtet worden sind. Setzt eine Einrichtung für die Routinedesinfektion ein nicht VAH-gelistetes Mittel ein, kann
das Gesundheitsamt vom Anwender zusätzliche Wirksamkeitsnachweise verlangen. Bei VAH-gelisteten Mitteln ist dieser Nachweis
durch die Listung erbracht; bei nicht gelisteten Mitteln muss die Einrichtung ihn selbst führen.
Die in diesem Protokoll enthaltenen Bewertungen und Empfehlungen haben Empfehlungscharakter. Sie basieren auf den zum
Zeitpunkt der Erstellung geltenden Hygieneregelwerken (u. a. KRINKO/BfArM-Empfehlungen, VAH, DGKH, IfSG, TRBA, DIN und
DGSV) sowie auf der hygienefachlichen Einschätzung durch Hygieneexpertinnen und -experten und begründen keine
Gewährleistung. Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen am Protokoll sind jederzeit möglich. Es wird
empfohlen, sie stets unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Hygieneregelwerke vorzunehmen.
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